Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Übersetzungsarbeiten werden ausschließlich zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen durchgeführt. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1. Grundlage der Berechnung:
1.1 Übersetzungsarbeiten werden nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad berechnet. Der Umfang wird entsprechend der Zeilenanzahl in der Zielsprache ermittelt. Eine Übersetzungszeile hat durchschnittlich 55 Bruttoanschläge.
Bei Auflistungen von Einzelbegriffen gilt jeder Begriff als eine Zeile und bei Tabellen und Verzeichnissen (syntaxloser Text), wird aufgrund des erheblichen Mehraufwandes die Standardzeile halbiert, oder es wird ein Stundensatz berechnet.
Der Schwierigkeit nach werden Texte eingeteilt in:
a) Einfach: Texte, die keine Fachausdrücke aus Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin usw. enthalten.
b) Schwierig: Texte, die Fachausdrücke enthalten, wie technische Handbücher, Verträge, notarielle Urkunden, fachbezogene Korrespondenz usw.
c) Besonders schwierig: Texte die, sowohl aufgrund der verwendeten Fachterminologie als auch der Thematik vom Übersetzer über das Sprachwissen hinaus ein vertieftes Fachwissen erfordern, sowie Texte, die zusätzlich zur Übersetzung appellativ und mentalitätsgerecht überarbeitet werden müssen.
Die Einstufung der Texte entsprechend der o.g. Schwierigkeitsgrade behalten wir uns vor. Bei Eilaufträgen und solchen, die aufgrund einer späten Zustellung ganz oder teilweise außerhalb der regulären Arbeitszeit (z.B. abends oder über das Wochenende) erledigt werden müssen, werden Zuschläge von 50 bis 100 % berechnet.

2. Mindestgebühr.
Pro Auftrag und Sprache werden mindestens 20 Zeilen berechnet bzw. 1 Stunde in Rechnung gestellt.

3. Zahlung:
Übersetzungsarbeiten sind Dienstleistungen, die sofort netto nach Erhalt der Rechnung zahlbar sind. Zustellungs- und Übermittlungskosten sind im Zeilenpreis nicht enthalten. Großaufträge in der Regel mit 25 % Anzahlung vom Auftragswert.

4. Liefertermin:
Die von uns angegebenen Liefertermine werden in der Regel eingehalten. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5. Ausführung:
Alle Übersetzungen werden bestmöglich angefertigt. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Glossare eingereicht werden, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare Version übersetzt. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird die Übersetzung im Standardformat, anderthalbzeilig und mit einer Zeilenlänge von 50-55 Zeichen angefertigt.

6. Mängelrügen:
Sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler müssen unverzüglich gemeldet werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nachbesserung bzw. Neuübersetzung: weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur, gleich aus welchem Grunde, oder gibt er keine Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen oder die Zahlung zu verweigern, und Wandlung bzw. Schadensersatz sind ausgeschlossen.

7. Verjährungsfrist:
Reklamationen jeder Art können nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung geltend gemacht werden.

8. Gew ährleistung:
Für nachweislich unmittelbar durch Übersetzungsfehler entstandene Schäden haften wir nach Maßgabe der in Absatz 7 angegebenen Frist, bei druckreif bestellten und mit entsprechendem Zuschlag berechneten Übersetzungen im Einzelfall ausschließlich auf den Gegenwert der von uns erbrachte Leistung, die Vorlage der Druckfahne ist dabei Voraussetzung.

9. Stornierung:
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung entstandene Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell angefertigten Teile der Übersetzung bezahlt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Offenburg, sofern nicht gesetzlich anders bestimmt.

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© 09/2010 INKO-Fachübersetzungen